Die Gebühr berechnet sich nach der Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung (VermWertKostO NRW) in der jeweils geltenden Fassung.
Die nachfolgend benannte Zeitgebühr beträgt 27 € je angefangene Arbeitsviertelstunde.
 
Bodenrichtwerte / Immobilienrichtwerte
kostenfrei | |
    Bodenrichtwert-Übersichtskarte (pdf-Datei) |
Zeitgebühr nach Aufwand |
    durch die Geschäftsstelle |
Zeitgebühr von 54 € |
 
Grundstücksmarktbericht
kostenfrei |
 
Wertgutachten
Grundgebühr Wert des begutachteten Objektes: |
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2,0 v.T. des Wertes zzgl. 1.400 € | ||
1,0 v.T. des Wertes zzgl. 2.400 € | ||
0,3 v.T. des Wertes zzgl. 9.400 € | ||
mögliche Zuschläge | ||
Zeitgebühr nach Aufwand | ||
Zeitgebühr nach Aufwand | ||
    Abbruchkosten |
Zeitgebühr nach Aufwand | |
    Wertermittlungsstichtagen |
Zeitgebühr nach Aufwand | |
    wertrelevanter Eigenschaften |
Zeitgebühr nach Aufwand | |
mögliche Abschläge |
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    mit gleichen wertbestimmenden Merkmalen |
bis zu 50 % der Grundgebühr | |
Zusätzlich wird die gesetzliche Umsatzsteuer erhoben. |
 
Auskünfte aus der Kaufpreissammlung [§ 34 Abs. 2 GrundWertVO NRW]
140 € | |
je 10 € | |
   (je Wertermittlungsfall, wobei keine Vergleichswerte vorliegen) |
40 € |
Auswertungen und Auskünfte aus der Kaufpreissammlung in anonymisierter Form
[§ 34 Abs. 3 GrundWertVO NRW]
Zeitgebühr nach Aufwand |
 
 
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