Der Gutachterausschuss ist als Einrichtung des Landes Nordrhein-Westfalen ein neutrales, weisungsunabhängiges Kollegialgremium. Die Mitglieder des Gutachterausschusses werden von der Bezirksregierung Arnsberg bestellt.
Für die Arbeit des Gutachterausschusses sind insbesondere das Baugesetzbuch (BauGB), die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) und die Grundstückswertermittlungsverordnung Nordrhein-Westfalen (GrundWertVO NRW) in der jeweils aktuellen Fassung maßgebend.
Die Aufgaben des Gutachterausschusses sind im Wesentlichen:
Am 1. Mai 2014 wurde für den Ennepe-Ruhr-Kreis und die Stadt Witten ein gemeinsamer Gutachterausschuss gebildet.
Zur Vorbereitung und Durchführung bedient sich der Gutachterausschuss seiner Geschäftsstelle, die fachlich der ausschließlichen Weisung des Gutachterausschusses untersteht.
 
 
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